Programm 2024


Hausordnung 15.02.-18.02.2024

Zeltordnung

  • Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet.

  • Es wird kein Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt (Ausweiskontrolle).

  • Es werden keine sexistischen Handlungen geduldet.

  • Es wird kein Alkohol an Gästen mit ungebührlichem Verhalten ausgeschenkt.

  • Das Einsammeln von fremden Depot-Bechern, um das Depot zu bekommen, ist untersagt (keine Depot-Auszahlung).

  • Es dürfen keine Getränke von Ausserhalb in das Zelt mitgebracht werden (Eingangskontrolle).

  • Auf die Bänke zu steigen erfolgt auf eigenes Risiko.

  • Mutwillige Beschädigung der Einrichtung und Dekoration haben eine Geldbusse und sofortigen Platzverweis zur Folge.


    Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können.

  • Sprühdosen, ätzende, brennbare oder färbende Substanzen.

  • Glas jeglicher Art.

  • Flaschen, Dosen, Krüge und Gefässe aller Art, die als Wurfgeschosse dienen können.

  • Drogen.

  • Tiere (soweit es sich nicht um ein Begleittier, z.B. Blindenhund handelt).

  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial und entsprechende Kleidung.

  • Banner, Drucksachen, Zeitungen und Zeitschriften, Prospekte und ähnliche Werbematerialien, die zur Verbreitung und zukommerziellen Zwecken dienen, solange diese nicht seitens des Veranstalters ausdrücklich genehmigt sind. 


    Den Anweisungen unserer Sicherheitskräfte und des Personals sind unbedingt Folge zu leisten. Die Mitarbeitenden der TEC-Security sind berechtigt, Gäste aus dem Zelt zu verweisen oder bei einem potenziellen Sicherheitsrisiko den Eintritt in das Guggenzelt zu verbieten!